Deponierung Ehe-/Erbverträge und Testamente

Das Erbschaftsamt Walzenhausen ist für die Deponierung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in Walzenhausen zuständig (Art. 73 EGZGB). Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 zzgl. MWSt erhoben.
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