Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt sorgt im Sinne der kantonalen Gesetzgebung (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, kurz EG zum ZGB) für die Vermögensinventarisation sowie die anschliessende erbrechtliche Regelung (= Entwürfe von Erbteilungsverträgen udgl.) in allen Nachlassfällen der in der Gemeinde wohnhaft gewesenen Erblasser.

Verbunden mit der Regelung des Vermögensüberganges ist das Erbschaftsamt ebenso zuständig für die amtliche Eröffnung aller letztwilligen Anordnungen (Testamente, Erbverträge, Eheverträge).

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