Medienmitteilung vom 28.11.2023: Überarbeitete Ortsplanung der Mitwirkung unterstellt
Der Gemeinderat hat der Bevölkerung Mitte November die überarbeitete Ortsplanung vorgestellt. Rund 60 Interessierte liessen sich aus erster Hand über die Schwerpunkte informieren. Die Mitwirkung läuft noch bis Weihnachten.
Zukunftsgerichtete Ortsplanung
Am 3. März 2013 haben die Schweizer Stimmberechtigten einem revidierten, eidgenössischen Raumplanungsgesetz zugestimmt. In der Folge hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden die Richtplanung sowie das Baugesetz angepasst. Der bundesrechtliche Grundsatz "Innenentwicklung vor Aussenentwicklung" bedeutet für die Planungsinstrumente von Walzenhausen unter anderem, dass die Bauzonen zu verkleinern und deren Erhältlichkeit zu sichern ist. Der kantonale Richtplan verlangt, dass die Bauzonenreserve für die einwohnerrelevanten Wohn-, Misch- und Kernzonen in Walzenhausen um rund 4.4 ha reduziert wird. Darüber hinaus hat der Gemeinderat entschieden, mit den mittlerweile vorliegenden Planungsinstrumenten eine Grundlage für eine zukunftsgerichtete Ortsplanung zu schaffen. Diese orientiert sich am Grundsatz, dass sich die Siedlungslandschaft in Walzenhausen dadurch auszeichnet, als dass Freiraum und Siedlung eng miteinander verwoben sind. Die Landschaft, der Kulturraum und der Freiraum sind in ganz Walzenhausen stets präsent und haben eine hohe Wohnqualität zur Folge. Dieses besondere Siedlungsmuster soll als übergeordnete Qualität erhalten bleiben.
Entwicklung in allen Dorfteilen
Der Richtplan präzisiert und verfeinert die in einem Grobkonzept erarbeiteten Grundsätze. Die Ermöglichung der Entwicklung in allen drei Dorfteilen, Platz, Dorf und Lachen, die Unterscheidung der Siedlungslandschaften in die Bereiche "Entwicklung", "Bestand" und Streusiedlungslandschaft" und die Gliederung und das Ineinanderfliessen von Siedlung und Landschaft bilden dabei die wesentlichen Grundsätze. Der Richtplan zeigt auf, wo inskünftig das Baugebiet und Nichtbaugebiet liegt. Die ebenfalls erarbeitete Innenentwicklungsstrategie unterteilt die Gebiete in "Erhalten", "Aufwerten", "Erneuern" und "Überbauen". Weiter macht der Richtplan Aussagen zu den Sachbereichen Schutz, Umwelt, Verkehr, Infrastruktur, Ausstattung und zum Fusswegnetz.
Zweckmässiger und haushälterischer Umgang
Die Erarbeitung der Nutzungsplanung basiert auf dem kommunalen Richtplan. Der Zonenplan ist Teil dieser Nutzungsplanung und bildet mit dem Baureglement die planerische Grundordnung der Gemeinde. Die Planungs- und Arbeitsinstrumente gewährleisten eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung. Dabei steht insbesondere die Mobilisierung unbebauter Baugrundstücke und die Umsetzung der übergeordneten Vorgaben zur Reduktion der Bauzone im Fokus. Im Gegensatz zum Richtplan ist der Zonenplan dem Auflageverfahren inklusive dem fakultativen Referendum unterstellt.
Zahlreiche Verträge
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Gespräche mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, welche über unbebaute Grundstücke oder Teilflächen verfügen, geführt. Durch vertragliche Vereinbarungen konnte eine Fläche von 2.9 Hektaren mit Überbauungsverpflichtung und 3.1 Hektaren mit Zuweisung zum Nichtbaugebiet gesichert werden. Der Gemeinderat bedankt sich ausdrücklich bei allen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern für die konstruktiven Gespräche und die Bereitschaft, vertragliche Lösungen einzugehen.
Handlungsfähigkeit erhalten
Die Bauzonenbilanz weist bezogen auf die einwohnerrelevanten und anrechenbaren Flächen rund 4.8 Hektaren aus, welche dem Nichtbaugebiet zugewiesen werden soll. Die Fläche liegt somit um 0.4 Hektaren beziehungsweise 9 % über der kantonal vorgeschriebenen Bauzonenreduktion von 4.4 Hektaren. Diese zusätzliche Zuweisung zum Nichtbaugebiet sichert der Gemeinde den notwendigen Handlungsspielraum für eine gezielte Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren.
Positives Vorprüfungsergebnis
Die Vorprüfung der Planungsinstrumente durch das zuständige Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden attestiert der Gemeinde, dass vorbehältlich der notwendigen Anpassungen ein Antrag auf Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Dies bestätigt die Recht- und Zweckmässigkeit der Planung. Die Mitwirkung läuft noch bis 22. Dezember 2023. Aktuelle Informationen und sämtliche Unterlagen sind unter walzenhausen.ch – Aktuelles – Projekte zu finden.
Die Auflage ist auf März 2024 geplant. Wegen rechtlicher Verfahren könnte es zu Verzögerungen kommen, da aus dem Rückzug der Ortsplanung noch ein und aus dem Erlass der Planungszone mehrere Verfahren mit ausstandsrechtlichen Begehren auf Kantonsstufe hängig sind.
Der Gemeinderat ist überzeugt, zielführende und nachhaltige Planungsgrundlagen für eine gesunde und aussichtsreiche Entwicklung der Gemeinde im Sinne der Strategie Walzenhausen 2035 geschaffen zu haben.