Medienmitteilung vom 09.04.2020: Zonenplan – 1. Lesung
Basierend auf dem Gemeinderichtplan erarbeitet die Gemeinde eine Nutzungsplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Zonenplan ist Teil dieser Nutzungsplanung und bildet mit dem Baureglement die planerische Grundordnung der Gemeinde. Die Planungs- und Arbeitsinstrumente gewährleisten eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung. Sie regeln die Nutzung des Bodens eigentümerverbindlich und parzellenscharf. Der Gemeinderat hat den in den letzten Monaten ausgearbeiteten und auf dem Richtplan basierenden Zonenplan ausführlich beraten und diesen zur Vorprüfung durch die Abteilung Raumentwicklung des Departementes Bau und Volkswirtschaft verabschiedet. Nach erfolgter Vorprüfung und allfälligen Anpassungen wird im Herbst 2020 ein Informationsanlass durchgeführt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit sich aus erster Hand über den Zonenplan zu informieren. Anschliessend erfolgt die Vernehmlassung nach Art. 14 der Gemeindeordnung. Im Gegensatz zum Richtplan ist der Zonenplan dem Auflageverfahren inkl. fakultativen Referendums unterstellt.