Medienmitteilung vom 02.07.2019: Revision der Ortsplanung / Infoanlässe Richtplanung
Der Gemeinderat hat den Richtplanentwurf an mehreren Lesungen behandelt. Bei der vorliegenden Version des Richtplanes wurde insbesondere darauf geachtet, dass in Walzenhausen, im Rahmen des kantonalen Richtplanes und der herausfordernden Aufgabe 4.4 ha Bauland dem Nichtbaugebiet zuzuordnen, eine grösstmögliche Bauentwicklung gewahrt wird. Insbesondere sollen die Auszonungsflächen, welche für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind durch Flächen in der Bauzone entlastet werden, welche z.B. im Gewässer-, Strassen, oder Waldabstand liegen.
Der Gemeinderat hat den Richtplan zur Vorprüfung an das Departement Bau und Volkswirtschaft, Abteilung Raumentwicklung eingereicht. Die schriftliche Rückmeldung ist noch ausstehend. Gleichzeitig werden mit den Grundeigentümern Gespräche in Bezug auf Auszonungsflächen und die Sicherung der Erhältlichkeit der Baugrundstücke geführt.
Nach erfolgter Vorprüfung und allfälligen Anpassungen erfolgen Informations- und Austauschanlässe in den einzelnen Dorfteilen Platz, Dorf und Lachen:
- Platz: Mittwoch 18. September 2019, 19.30 Uhr, Schulhaus Wilen
- Dorf: Donnerstag 19. September 2019, 19.30 Uhr, Singsaal MZA
- Lachen: Dienstag 24. September 2019, 19.30 Uhr, Vereinslokal Lachen
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Ortsplanung zu informieren, zu diskutieren und Rückmeldungen anzubringen. Anschliessend erfolgt vom 25. September 2019 bis 31. Oktober 2019 die Vernehmlassung nach Art. 14 der Gemeindeordnung. Anfang 2020 soll der aufgrund der Vernehmlassung und Mitwirkung bereinigte Richtplan zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Es erfolgt keine Volksabstimmung oder Planauflage. Der Zonenplan hingegen ist dem Auflageverfahren unterstellt. Diese Auflage ist auf das Frühjahr 2021 vorgesehen.