Medienmitteilung vom 19.09.2019: Planung bewegt
Im wahrsten Sinne des Wortes bewegte Abende am 18. und 19. September erwartete die rund 30 Interessierten am Informations- und Austauschanlass der Gemeinde Walzenhausen zur Revision der Ortsplanung.
Zwei der drei Infoabende zur Revision der Ortsplanung fanden bereits statt, ein weiterer folgt im Ortsteil Lachen. Schon die grosse Anzahl der Anwesenden verriet, dass das Thema viele Walzenhauser beschäftigt. Gemeindepräsident Michael Litscher brachte es bei seiner Begrüssung auf den Punkt: "Bei der Ortsplanung prallen Welten aufeinander. Einerseits hat die Gemeinde die Aufgabe, die Baulandreserven um 4.4 Hektaren zu verringern, anderseits geht es bei jeder Fläche um Eigentümer, um Menschen."
Gespräche mit Landbesitzern
Gespräche mit Grundeigentümern von ca. 130 Parzellen haben in den letzten Monaten stattgefunden. Von Verständnis über Ärger und Tränen - alles habe man erlebt. Dass nicht immer nur sachlich argumentiert werden könne, sei verständlich, so Litscher. Doch man komme nicht umhin, die Aufgabe zu lösen. Dem Gemeinderat sei es ein grosses Anliegen, mit möglichst vielen Landbesitzern einen Konsens zu finden. Mit den öffentlichen Veranstaltungen seien alle Walzenhauser eingeladen, konstruktiv ihre Meinung zu äussern und Verbesserungsvorschläge anzubringen. Der Rat wolle Hand reichen und die Aufgabe zusammen mit der Bevölkerung angehen.
Unterschiedliche Strukturen
Katja Breitenmoser, Geschäftsführerin von Appenzell über dem Bodensee AüB, moderierte den Abend und führte durch das Programm. Ein Punkt zu Beginn war eine Darstellung, wie lange jeder Einzelne schon in Walzenhausen wohnhaft ist. Ein Soziogramm sollte Aufschluss darüber geben. Die Gäste wurden gebeten, sich in einer Reihe aufzustellen. Heraus kam, dass der Alteingesessenste bereits seit 71 Jahren hier wohnt, die Frischeste gerade mal zwei Monate . Als zweites positionierten sich die Walzenhauser entsprechend ihrem Wohnort resp. der Distanz zum Veranstaltungsort. Eine gute Gelegenheit, einander kennenzulernen.
Stand der Ortsplanung
Michael Litscher klärte die Anwesenden über den Arbeitsstand auf; was vom Erlass der Planungszone im April 2018 bis heute alles geschehen ist. Die vorliegende Version des Richtplans sei momentan beim Kanton zur Vorprüfung pendent. Eine erste positive Rückmeldung des Departements Bau und Volkswirtschaft sei bereits eingegangen, der formelle Vorprüfungsbericht aber noch pendent. Es seien nochmals alle Grundstücke genau beurteilt worden, insbesondere Randflächen, unbebaute Teilflächen von Grundstücken und Flächen, welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht bebaut werden dürfen (Waldabstand, Grenzabstand, Gewässerabstand, usw.). Solche Flächen sollen die Auszonungflächen, welche für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind, entlasten, damit in Walzenhausen weiterhin eine grösstmögliche Bauentwicklung gewahrt werden könne. Ziel sei, in möglichst vielen Fällen eine akzeptable Lösung für Eigentümer und Gemeinde zu finden. Wo möglich sollen Verträge abgeschlossen werden, damit der Erhalt und/oder die Bebauung vom Bauland garantiert sei. Dennoch könne man die Tatsache, dass die Gemeinde 4.4 Hektaren Bauland dem Nichtbaugebiet zuzuweisen hat, nicht schönreden. Zahlreichen Grundeigentümern konnte kein Vertrag angeboten werden.
Bei den Treffen wurde eine Frage oft gestellt: Wie hoch wird die Entschädigung für ausgezontes Bauland ausfallen? Ernüchternd die Tatsache, dass darüber erst nach Inkraftsetzung des Zonenplans entschieden wird. Dann müssen sich die Grundeigentümer mit ihrem Anliegen an den Kanton wenden, und das Obergericht wird entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Entschädigung ausgesprochen wird.
Raumplanung erklärt
Raumplaner Armin Meier, erklärte den Hintergrund und die Geschichte der Planung in Walzenhausen und zeigte die Voraussetzung des kantonalen Richtplanes auf. Der Grundstein sei 2013 gelegt worden, als die Bevölkerung über die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes entschied. Nach neuem Gesetz gibt der Kanton die Flächenausmasse des Baulandes vor. Ein Kriterium ist die genügende ÖV-Anbindung. Und: Das Bauland, das bleibt, muss überbaut werden. Dies sei Thema der Verträge und Gespräche zwischen Gemeinde und Besitzer.
Alle Gebiete seien untersucht worden. Wo ist Bauen interessant, wo macht es keinen Sinn? Wie geht man mit dieser Zersiedelung um? Fragen, die nicht immer einfach zu beantworten seien, so Meier.
Workshops
Zum Schluss wurden die Teilnehmer angehalten, Fragen und Wünsche an die Gemeinde aufzuschreiben. Dabei wurde in Gruppen gearbeitet, es standen Pläne zur Verfügung. Es wurde rege diskutiert, wie die Ortsplanung die Einzelnen betreffe, aber auch, wie künftige Generationen davon betroffen sein könnten. Zwischendurch durfte man sich am Apéro-Buffet bedienen.
Mit einem Ausblick über die weiteren Schritte verabschiedete sich Gemeindepräsident Michael Litscher. Er stellte fest, dass die Gemeinde den richtigen Weg eingeschlagen habe, die Bevölkerung in die Planung miteinzubeziehen. Viele wertvolle Inputs seien eingegangen, die hilfreich für das weitere Vorgehen seien.
Vernehmlassung
Vom 25. September 2019 bis 31. Oktober 2019 erfolgt die Vernehmlassung nach Art. 14 der Gemeindeordnung. Die Bevölkerung und Grundeigentümer sind eingeladen, ihre Anregungen bezüglich des Richtplans zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Anfang 2020 soll der aufgrund der Vernehmlassung und Mitwirkung bereinigte Richtplan zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Es erfolgt keine Volksabstimmung oder Planauflage. Der Zonenplan hingegen ist dem Auflageverfahren unterstellt. Diese Auflage ist auf das Frühjahr 2021 vorgesehen.