Medienmitteilung vom 13.03.2017: Neustart Ortsplanung 2016

13. März 2017

Die heute rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde Walzenhausen wurde Anfang der 90er-Jahre erarbeitet und 1997 durch den Regierungsrat genehmigt. Sie umfasst den Gemeinderichtplan, den Zonenplan, das Baureglement sowie Sondernutzungsplanungen.


Ende 2007 hat der damalige Gemeinderat mit den Arbeiten zur Revision der Planungsinstrumente 1997 begonnen. Die Entwürfe wurden am 25. Mai 2009 in die öffentliche Volksdiskussion gegeben. Am 10. Juni 2009 wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Teilrevision Zonenplan vom 25. Januar 2010 wurde vom 10. März bis 9. April 2010 öffentlich aufgelegt. Mehrere Personen haben das Rechtsmittel ergriffen und Einsprache gegen den aufgelegten Zonenplan eingereicht. Diese wurden vom Gemeinderat behandelt. Da das Baugebiet in Walzenhausen zu gross ist, hat der Gemeinderat im Rekursverfahren entschlossen, diese Verfahren einstweilen zu sistieren und die bisherige Planung generell neu zu beurteilen. Für diese Arbeiten wurde die Strittmatter Partner AG beigezogen.


Mit der Aufhebung von Art. 56 BauG durch den Regierungsrat wurde eine weitere Möglichkeit, die überdimensionierte Bauzone der Gemeinde Walzenhausen ohne übermässige finanzielle Risiken infolge einer allfällige materiellen Enteignung infolge der Auszonung gegen den Willen der Grundeigentümer, zunichte gemacht.


Mit der angenommenen und in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzgebung hat sich die Problematik der Bauzonendimensionierung noch wesentlich verschärft. Im Fall der Gemeinde Walzenhausen führt es dazu, dass die bestehenden Bauzonen sehr langfristig nicht mehr vergrössert werden können. Der aktuelle Stand zeigt, dass die Bauzonen von Walzenhausen um 4.5 Hektaren verkleinert werden müssten.


Einzonungen sind momentan nur noch möglich, wenn diese mit Auszonungen kompensiert werden. Dabei müssen sowohl die Ein- wie auch die Auszonung recht- und zweckmässig sein. Die neu gestartete Planung widmet sich der Frage, wo neue Bauzonen bzw. die Auszonung sinnvoll wären oder nicht.


Durch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Art. 56 BauG wurden umfangreiche Vorarbeiten (Eigentümerumfrage, Arealanalyse, etc.) geleistet.


Der Ortsplaner hat in intensiver Vorbereitung mit dem Gemeindepräsidenten einen Vorgehensvorschlag inkl. Grobkonzept für den Neustart der Ortsplanung im Lichte der neuen Raumplanungsgesetzgebung und der kantonalen Richtplanung ausgearbeitet. Dieses Grobkonzept wurde dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme und Studium vorgelegt. In einer weiteren Sitzung werden Gemeinderat, Vertreter des Kantons sowie der Raumplaner das Grobkonzept im Detail besprechen und wenn möglich verabschieden. Die Bevölkerung wird laufend und zeitnah wieder informiert.