Medienmitteilung vom 07.10.2019:Bauzonenbilanz Richtplanentwurf

7. Oktober 2019

Gemäss Richtplan des Kanton AR muss die Einwohnergemeinde Walzenhausen 4.4 ha Bauland dem Nichtbaugebiet zuweisen. Dabei handelt es sich um sogenannte einwohnerrelevante Flächen (Kernzone, Wohnzone, Wohn-Gewerbezone).
Mit den Informations- und Austauschanlässen im Platz, Dorf und Lachen und des Vernehmlassungsstartes am 25. September 2019 wurde der Richtplan Teil Innenentwicklung und der Planungsbericht mit Stand 27. August 2019 erstmals veröffentlicht.
Die Gesamtfläche setzt sich wie folgt zusammen:

ORP 07.10.2019.png
Überschrift


Anrechenbar an die Fläche von 4.4 ha, sind somit Flächen in der Kern-, Wohn, und Wohn-Gewerbezonen, welche von der Abteilung Raumentwicklung des Kanton AR als unbebaut und anrechenbar anerkannt werden. Alle anderen Flächen haben keinen Einfluss auf die im kantonalen Richtplan verankerte Vorgabe von 4.4 ha. Die im Richtplan und Planungsbericht enthaltenen Flächen sind somit teilweise nicht anrechenbar.


Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Flächen liegt diese rund 0.9 ha bzw. 20% über den notwendigen 4.4 ha. Bei der Erstellung des Richtplans und der Zuweisung von 4.4ha an das Nichtbaugebiet wurde darauf geachtet, dass alle Parzellen rechtsgleich behandelt werden, um die angestrebte Fläche zu erreichen. Bei den genannten Zahlen handelt es sich um einen aktuellen Zwischenstand. Aufgrund der laufenden Gespräche mit den Grundeigentümern und der angestrebten Vertragsflächen mit Bauverpflichtung kann und wird es bis zur Genehmigung des Richtplanes weiter zu Veränderungen kommen. Die Zuweisung der Flächen mit konkreter Anzahl Quadratmeter wird im Anschluss mit der Ausarbeitung und dem Genehmigungsverfahren des Zonenplans rechtskräftig festgelegt.