Kurtaxe in Walzenhausen

Die Gemeinde Walzenhausen erhebt gestützt auf das Kurtaxenreglement eine Kurtaxe als Abgabe für die Tourismusförderung. Jeder Gast, der in der Gemeinde Walzenhausen ohne steuerpflichtigen Wohnsitz übernachtet, ist verpflichtet eine Kurtaxe zu bezahlen.

Für die Anbieter/innen von Übernachtungsmöglichkeiten sowie für Eigentümer/innen und Dauermieter/innen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie von Wohnwagen und Wohnmobilen besteht eine Meldepflicht gegenüber der Gemeindeverwaltung. Die Formulare für die Meldungen der Übernachtungen können beim Einwohneramt Walzenhausen bezogen werden. Anstelle der amtlichen Meldeformulare können auch eigene Formulare verwendet werden.

Die aktuell gültigen Ansätze zur Kurtaxe präsentieren sich wie folgt:

Kurtaxe pro Logiernacht CHF 1.-
Jahrespauschale der Kurtaxe CHF 100.-

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung, Markus Keel, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, markus.keel@walzenhausen.ar.ch, Tel. 071 886 49 81 gerne zur Verfügung.

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