Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission sind wie folgt in Art. 23 des Gemeindegesetzes aufgeführt:

  • Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Gemeinderechnung nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes.
  • Sie prüft die Geschäftsführung des Gemeinderates und der gesamten Gemeindeverwaltung. Sie hat das Recht auf Einsichtnahme in die Protokolle des Gemeinderates und der übrigen Behörden.
  • Die Geschäftsprüfungskommission erstattet den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament schriftlich Bericht und Antrag und stellt wo nötig Anträge für Massnahmen. Der Gemeinderat ist vorgängig anzuhören.

Kontakt

Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Dorf 85
9428 Walzenhausen

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