
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission sind wie folgt in Art. 23 des Gemeindegesetzes aufgeführt:
- Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Gemeinderechnung nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes.
- Sie prüft die Geschäftsführung des Gemeinderates und der gesamten Gemeindeverwaltung. Sie hat das Recht auf Einsichtnahme in die Protokolle des Gemeinderates und der übrigen Behörden.
- Die Geschäftsprüfungskommission erstattet den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament schriftlich Bericht und Antrag und stellt wo nötig Anträge für Massnahmen. Der Gemeinderat ist vorgängig anzuhören.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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