Fakultatives Referendum Jahresrechnung 2024

25. April 2025

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2024 am 4. März 2025 genehmigt und unterstellt diese gemäss Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung wie folgt dem fakultativen Referendum:

Gegenstand: Jahresrechnung 2024 
Referendumsfrist: 25. April 2025 bis 14. Mai 2025 
Öffentliche Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Dienstleistungen > Jahresrechnung / Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan > Rechnung 2024) entnommen werden.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

 30 gültige Unterschriften


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, einzureichen.


Walzenhausen, 25. April 2025 

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN