Mitwirkung: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend die Grundstücke Nrn. 1720-1722

8. November 2024

Anfangs Februar 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund zu wenig beachteter Ausstandsvorschriften die Teilrevision der Zonenplanung zurückzuziehen und neu zu lancieren. Im Juni 2023 wurden die erneut überarbeiteten Planungsinstrumente als erster Schritt dem zuständigen Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur Vorprüfung eingereicht. Das erhaltene Prüfergebnis fiel positiv aus. Daraufhin wurden die Instrumente von Ende Oktober bis Mitte Dezember desselben Jahres der öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung unterstellt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat ausgewertet und wenige kleinere Korrekturen, Präzisierungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Zonenzuweisung erfuhr keine wesentlichen Änderungen. Im Frühjahr 2024 wurde seitens des Gemeinderates kommuniziert, dass die neue Ortsplanungsrevision materiell bereit für die öffentliche Auflage ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt zeigt sich diese Situation unverändert.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Ortsplanungsrevision wird nun betreffend die Grundstücke Nrn. 1720-1722 nachträglich eine Anpassung notwendig. Nach der Ortsplanungsrevision, Stand Mitwirkung 2023, waren die Grundstücke Nrn. 1720 – 1722 der Landwirtschaftszone zugeteilt. Die Weiterführung der Verhandlungen nach der ordentlichen Mitwirkung 2023 ergab eine vertragliche Einigung mit Sondernutzungsplan- und Überbauungsverpflichtung. Das Gebiet, welches bereits heute rechtskräftig der Bauzone zugewiesen ist, wird in dieser verbleiben und mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Da diese Überarbeitung im öffentlichen Interesse liegt, unterstellt der Gemeinderat Walzenhausen diese gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) i. V. m. Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) und Art. 5 des Baureglements der Gemeinde Walzenhausen der öffentlichen Mitwirkung:
 

Gegenstand: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend die Grundstücke Nrn. 1720-1722 (Zuweisung zum Baugebiet, WG2, mit Sondernutzungsplanpflicht)
Mitwirkungsfrist: 9. November 2024 bis 28. November 2024
Auflage:  Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Stellungnahmen sind vor Ablauf der Mitwirkungsfrist der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen.


Walzenhausen, 8. November 2024

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN

 

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