Öffentliches Auflageverfahren Teilrevision Zonenplan
Der Gemeinderat hat aufgrund der übergeordneten Grundlagen (Bundesgesetz über die Raumplanung, Kantonaler Richtplan) den kommunalen Richtplan und den Zonenplan überarbeitet. Schwerpunkte bilden die Reduktion der Bauzonen und die Siedlungsentwicklung nach innen (Innenentwicklung). Die Änderungen sind im Dokument «Teilrevision Zonenplan» festgelegt.
In Anwendung von Art. 46ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) hat der Gemeinderat beschlossen, die Teilrevision des Zonenplans vom 29. März bis 27. April 2021 öffentlich aufzulegen.
Nach telefonischer Voranmeldung kann auf der Gemeindekanzlei Walzenhausen Einsicht in die Planungsmittel genommen werden. Zudem sind sämtliche Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung > News einzusehen.
Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet der Gemeindekanzlei, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich nach Art. 111 BauG.
Walzenhausen, März 2021
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN