Medienmitteilung vom19.05.2017: Antwort auf Fragen bezüglich Stand Ortsplanung in Walzenhausen
Am 24. April 2017 hat eine Sitzung betreffend Ortsplanung stattgefunden. Das übergeordnete Bundesgesetz (RPG) wurde nach der Volksabstimmung angepasst. Dadurch werden Kantone und Gemeinden verpflichtet, ihre Instrumente anzupassen. Der kantonale Richtplan und das Baugesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind zurzeit in Ausarbeitung. Diese werden voraussichtlich per 01.01.2020 rechtskräftig. Genauso muss der kommunale und später der Zonenplan angepasst werden. Es ist eine Neubeurteilung notwendig. Die Ortsplanung soll auf das geänderte Raumplanungsgesetz und auf die Änderungen des kantonalen Richtplanes, wie auch des neuen kantonalen Baugesetzes aktualisiert werden. Zurzeit laufen Vorbereitungen für eine Gesamtschau betreffend Zonenplan. Es wird eine Strategie und Grobkonzept ausgearbeitet, welche das Zielbild von Walzenhausen darstellen soll. Konzeptionelle Massnahmen dazu werden erarbeitet. Grobkonzept und Strategie müssen mit dem kantonalen Planungsamt abgestimmt werden. Während dieser Zeit müssen sich die Grundeigentümer, die eine Teilzonenplanänderung wünschen, gedulden. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung weiter auf dem Laufenden halten.