Medienmitteilung vom 09.06.2023: Überarbeitete Ortsplanung zur Vorprüfung eingereicht

9. Juni 2023

Anfang Juni 2023 wurden sämtliche Planungsinstrumente zur Vorprüfung an das zuständige kantonale Departement gesendet. Die Bearbeitung der eingegangenen Einsprachen gegen die Planungszonen läuft. Das Mitwirkungsverfahren ist im Herbst 2023 und die Neuauflage des Zonenplans im Winter 2023/2024 vorgesehen.


Überarbeitung Richt- und Zonenplan
In den letzten Wochen hat der Gemeinderat zusammen mit dem beauftragten Raumplanungsbüro den Richt- und Zonenplan erneut überprüft und überarbeitet. Die Planungs- und Arbeitsinstrumente stützen sich nach wie vor auf die übergeordneten Ziele: Reduktion der Bauzonen sowie die Siedlungsentwicklung gegen innen. Sie gewährleisten eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung. Die Hauptaussage, dass die Bauentwicklung auf die drei Schwerpunktgebiete „Dorf“, „Lachen“ und „Platz-Wilen“ zu konzentrieren ist, bleibt unbestritten. In allen drei Gebieten wird trotz teilweise grossen Zuweisungen zum Nichtbaugebiet eine massvolle Bauentwicklung angestrebt. Die Verwobenheit von Siedlung und Freiraum zeigt sich wie bis anhin nachvollziehbar. Dieses besondere Siedlungsmuster wird als übergeordnete Qualität weiterverfolgt.

Nach der Überarbeitung wurden Anfang Juni 2023 sämtliche Planungsinstrumente zur Vorprüfung durch das zuständige Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingereicht. Dieses prüft deren Recht- und Zweckmässigkeit. Das Ergebnis wird im Verlaufe des Sommers erwartet.


Einsprachen Planungszonen
Zur Wahrung der öffentlichen Interessen wurden gemäss Baugesetz im Februar 2023 Planungszonen über einzelne Grundstücke angeordnet. Insgesamt sind dagegen acht Einsprachen eingegangen. Bezüglich formellen Anträgen, welche unter anderem die Verletzung von Ausstandregeln geltend machen, hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung mehrere Zwischenentscheide erlassen. Die Gesamtentscheide können somit erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.

Gegen den politischen Entscheid, die Teilrevision der Zonenplanung zurückzuziehen, wurde beim Kanton ein Rekurs erhoben. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Schriftenwechsels eine Stellungnahme eingereicht. Als Nächstes folgt der Entscheid durch die kantonalen Behörden.


Mitwirkung und Neuauflage
Das Mitwirkungsverfahren ist auf Herbst 2023 vorgesehen. Ziel bleibt es, im Winter 2023/2024 die Teilrevision des Zonenplans neu aufzulegen. Verzögerungen aufgrund rechtlicher Verfahren können nicht ausgeschlossen werden.