Abstimmungen und Wahlen

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und stellt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Abstimmungsunterlagen bis zur dritten Woche des Abstimmungstermins zu. Am Abstimmungssonntag werden die Ergebnisse durch das Zählbüro für Urnenabstimmungen ermittelt und auf der Website und dem Anschlagskasten des Gemeindehauses publiziert.

Für die Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:

 

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  • Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
  • Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend ist das Stimmkuvert bis spätestens am Dienstag vor der Abstimmung der Post zu übergeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Sich im Zustellkuvert der Stimmausweis und das Stimmkuvert befinden.
  • Die Stimme nicht vor Urnenschluss eintrifft.

 

Persönliche Stimmabgabe, Wahllokale / Abstimmungszeiten
Die persönliche Stimmabgabe an der Urne im ersten Stock des Gemeindehauses ist an folgenden Zeiten möglich:

  • Samstag vor der Urnenabstimmung: 17.30 bis 18.30 Uhr
  • Sonntag der Abstimmung: 10.00 bis 11.00 Uhr

Preis

gratis
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