Fakultatives Referendum: Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen
Die Elektra Walzenhausen wird als verselbständigtes Gemeindeunternehmen in der Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt geführt. Das Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen mit Stand vom 13. September 2017 regelt den Auftrag, die Rechtsverhältnisse und die Organisation der Anstalt. Neben dem Installationsgeschäft stellt sie auch die Stromversorgung im Auftrag der öffentlichen Hand sicher.
Im Juni 2024 erwarb die Elektra von der Einwohnergemeinde Walzenhausen das Baugrundstück Nr. 1502 im Gaismoos mit einer Fläche von 2'315 m2 und plant an dieser Stelle ihren neuen Geschäftssitz zu errichten. Im Zuge dieses Bauprojekts beabsichtigt die Elektra, am neuen Standort sogenannte Batteriespeicher zu errichten, welche es der Unternehmung ermöglichen, Energie in grossen Mengen zu speichern und zu benötigten Spitzenzeiten wieder ins Stromnetz zurückzuführen. Dies trägt zur Gewährleistung einer hohen Verlässlichkeit der Energieversorgung bei und bietet hinsichtlich der Schwankungen des Energiepreises Sicherheit. So wird es der Elektra und der Einwohnergemeinde möglich sein, auch in Zukunft adäquate Energiepreise für die Endkundinnen und Endkunden anzubieten.
Bei der Erstellung und des Betriebs solcher Batteriespeicher sowie an dessen Beteiligung handelt es sich um ein neues Geschäftsfeld der Elektra Walzenhausen, wofür die rechtliche Grundlage im Organisationsreglement verankert werden muss. In diesem Erlass soll der Art. 3b "Energiespeicher / Energieumwandlung" aufgenommen und Art. 11 Abs. 3 ergänzt werden. Die vom 30. November 2024 bis 19. Dezember 2024 durchgeführten öffentlichen Vernehmlassung blieb unbenutzt. Nach Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung unterstehen Änderungen von allgemeinverbindlichen Reglementen dem fakultativen Referendum, weshalb der Gemeinderat die vorliegende Teilrevision des Organisationsreglements der Elektra Walzenhausen am 7. Januar 2025 erlassen hat und wie folgt dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand: | Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen |
Referendumsfrist: | 18. Januar 2025 bis 6. Februar 2025 |
Öffentliche Auflage: |
Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden. |
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: |
30 gültige Unterschriften |
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, einzureichen.
Walzenhausen, 17. Januar 2025
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN
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