Kurtaxenerhebung durch die Gemeinde Walzenhausen / Meldepflicht

5. Dezember 2024
Die jährliche Erhebung der Kurtaxe als Abgabe für die Tourismusförderung steht an. Das Kurtaxenreglement finden Sie unten.

Bitte senden Sie die Anzahl der erfolgten Übernachtungen des Jahres 2024 bis zum
10. Januar 2025 an die Finanzverwaltung, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, finanzverwaltung@walzenhausen.ar.ch, Tel. 071 886 49 81.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Name
Kurtaxenreglement (PDF, 216.85 kB) Download 0 Kurtaxenreglement