Vernehmlassung: Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen

29. November 2024

Die Elektra Walzenhausen wird als verselbständigtes Gemeindeunternehmen in der Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt geführt. Das Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen mit Stand vom 13. September 2017 regelt den Auftrag, die Rechtsverhältnisse und die Organisation der Anstalt. Neben dem Installationsgeschäft stellt sie auch die Stromversorgung im Auftrag der öffentlichen Hand sicher.

Anfang Juni 2024 konnte die Elektra von der Einwohnergemeinde Walzenhausen das Baugrundstück Nr. 1502 im Gaismoos mit einer Fläche von 2'315 m2 erwerben und plant an dieser Stelle ihren neuen Geschäftssitz zu errichten. Im Zuge dieses Bauprojekts beabsichtigt die Elektra, am neuen Standort sogenannte Batteriespeicher zu errichten, welche es der Unternehmung ermöglichen, Energie in grossen Mengen zu speichern und zu benötigten Spitzenzeiten wieder ins Stromnetz zurückzuführen. Dies trägt zur Gewährleistung einer hohen Verlässlichkeit der Energieversorgung bei und bietet hinsichtlich der Schwankungen des Energiepreises Sicherheit. So wird es der Elektra und der Einwohnergemeinde möglich sein, auch in Zukunft adäquate Energiepreise für die Endkundinnen und Endkunden anzubieten.

Bei der Erstellung und des Betriebs solcher Batteriespeicher sowie an dessen Beteiligung handelt es sich um ein neues Geschäftsfeld der Elektra Walzenhausen, wofür die rechtliche Grundlage im Organisationsreglement verankert werden muss. In diesem Erlass soll der Art. 3b "Energiespeicher / Energieumwandlung" aufgenommen und Art. 11 Abs. 3 ergänzt werden. Diese Teilrevision untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung. Nach Art. 14 der Gemeindeordnung sind die interessierten Kreise bei Vorlagen zu allgemeinverbindlichen Reglementen zur Vernehmlassung einzuladen, weshalb die vorliegende Teilrevision des Organisationsreglements der Elektra Walzenhausen der Vernehmlassung unterstellt wird:
 

Gegenstand: Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen
Vernehmlassungsfrist: 30. November 2024 bis 19. Dezember 2024
Öffentliche Auflage: Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Stellungnahmen sind vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen.


Walzenhausen, 29. November 2024

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN

Name
Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen - Vernehmlassung (PDF, 95.53 kB) Download 0 Teilrevision Organisationsreglement der Elektra Walzenhausen - Vernehmlassung