Sozialamt
Das Sozialamt ist ganz allgemein für die persönliche und materielle Hilfe an Bedürftigen zuständig. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert nach Möglichkeit ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Sie bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Die Sozialhilfe kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandtenunterstützung, etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann.
Aufgaben
- Beratung und Betreuung von Sozialhilfebedürftigen
- Berechnung und Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Vermittlung von Fachstellen (z.B. Soziale Dienste Vorderland AR, Heiden)
- Führen der Sozialhilfestatistik
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name |
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