Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.) und kann mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt werden.
Was wird mitgenommen?
- Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Ski, Altreifen etc.
Nicht mitgenommen werden:
- Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steingut, Steine etc
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Wichtig
- Das Sperrgut darf jeweils frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
- Sämtliche Sperrgüter sind mit grünen Sperrgutmarken zu versehen
- Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
- Sperrgüter Grösse max. 150 x 60 x 40 cm; Grössere 2 Marken Ausnahme: Polstergruppen pro Sitzfläche oder Anbauelement je 1 grüne Sperrgutmarke
- Loses Material ist gut zu bündeln
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